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Software-Engineering richtercom GmbH & Co. KG · Kindelbergstraße 63 · D-98743 Gräfenthal | Startseite

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C# Programmierer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2012

1 Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen. Ein geschlossener Vertrag wird stets schriftlich durch Auftragnehmer und Auftraggeber bestätigt.

3 Lieferungen und Leistungen

3.1 Dienstleistungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle mit der richtercom GmbH & Co. KG geschlossenen Dienstleistungsverträge über Beratungs-, Planungs- und Programmierarbeiten und sonstigen Dienstleistungen.

3.1.1 Vertragsdurchführung

Dienstleistungen der richtercom GmbH & Co. KG erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projektes/Vorhabens. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Projektablauf und dessen Ergebnisse. Die Art und Weise ihrer Dienstleistungsdurchführung bestimmt die richtercom GmbH & Co. KG. Wünschen des Kunden wird soweit wie möglich Rechnung getragen.

3.1.2 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und für die richtercom GmbH & Co. KG kostenlos erbracht werden. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der richtercom GmbH & Co. KG bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.

3.1.3 Vertraulichkeit

Kunde und richtercom GmbH & Co. KG verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind.

3.1.4 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die richtercom GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter bestehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der zur Haftung verpflichtende Umstand muss vom Kunden nachgewiesen werden. Die Haftungssumme ist maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung, und sonstige mittelbare Schäden sowie für aufgezeichnete Daten ist ausgeschlossen.

3.1.5 Sonstiges/Vergütung

Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Nebenabreden oder Änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Vergütung ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Reisekosten und Spesen werden jeweils gesondert berechnet, die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.

3.1.6 Vertragsbeendigung

Dienstleistungsverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können vom Kunden ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Dies trifft auch auf einzelne Vertragspositionen zu. Für die richtercom GmbH & Co. KG besteht weiterhin das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft Lizenz- oder Urheberrechte verletzt, Rechtsverstöße in den verwalteten Internet-Präsenzen zulässt oder mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.2 Hardware

Für den Fall, dass sich die richtercom GmbH & Co. KG zur Installation vor Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der Kunde bis zu den vereinbarten Lieferdaten die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die die richtercom GmbH & Co. KG in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Die Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben. Über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen wird die richtercom GmbH & Co. KG den Kunden rechtzeitig unterrichten. Die richtercom GmbH & Co. KG ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, die richtercom GmbH & Co. KG und der Kunde treffen im Einzelfall schriftlich einen gegenteilige Regelung.

Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht das nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.

3.3 Software

Bei der Lieferung von Softwareprogrammen gilt mit der Entgegennahme bzw. Annahme der vertragsgegenständlichen Leistung der der Leistung zugrundeliegende Software-Lizenzvertrag als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche nach Entgegennahme bzw. Annahme widerspricht.

Mit der Lieferung und Bezahlung eines Softwareprogrammes wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich auf unbefristete Dauer das Nutzungsrecht am Programm.

Der Kunde ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software ausschließlich auf einem Computersystem berechtigt (lizenziertes Computersystem). Vernetzte Computersysteme gelten nicht als ein System. Für die Nutzung der überlassenen Software auf einem anderen Computersystem muss der Kunde eine neue und zusätzliche Lizenz erwerben.

Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur gestattet, wenn der Kunde die Kopie zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften des Kunden. Die Reproduktion darf vom Kunden nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Ausgeschlossen ist die Reproduktion des Programms ganz oder auszugsweise oder zum Zwecke der gleichzeitigen Verwendung innerhalb des Betriebes des Kunden zur Benutzung auf mehreren Computersystemen, auch wenn diese durch ein Netzwerk gekoppelt sind. Kopien des Benutzerhandbuchs dürfen nicht angefertigt werden.

Bei Überlassung von Software, die nicht von der richtercom GmbH & Co. KG erstellt wurde, gelten die Nutzungsvorschriften der jeweiligen Hersteller.

3.4 Sonstige Bedingungen

Soweit nicht in den anderen Punkten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon geregelt, gelten für alle weiteren Lieferungen von Waren und Leistungen die folgenden Bedingungen:

In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.

Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

Soll die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so kann bei zwischenzeitlichen, nicht vorhersehbaren Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss der Verkaufspreis entsprechend erhöht werden, soweit dies in den konkreten Liefer- und Leistungsverträgen nicht anders vereinbart wurde.

Die richtercom GmbH & Co. KG ist zu Teilleistungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware oder Dienstleistung erfüllen und beinhalten.

Ist die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen verlängert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskonflikte, Mangel an geeigneten Materialien, Maschinenschaden, Maschinenbruch oder sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von der richtercom GmbH & Co. KG nicht zu vertretende oder nur mit zumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Umstände.

Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine, der Situation angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der richtercom GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

4 Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1 Preise, Zahlung

Die Preise der richtercom GmbH & Co. KG gelten ab Gräfenthal zzgl. der Mehrwertsteuer, Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die richtercom GmbH & Co. KG berechtigt, gemäß dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", gültig ab 01.05.2000, ab dem Tage des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes auf die Geldschuld zu berechnen.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

4.2 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

4.3 Annulierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4.4 Inkassokostenklausel

Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

4.5 Datenträger und Versandkosten

Datenträger und Versandkosten werden jeweils gesondert berechnet.

4.6 Turnusmäßige Inspektionen

Die Kosten für turnusmäßige Inspektionen an gelieferten Geräten werden von der richtercom GmbH & Co. KG nach den dafür jeweils geltenden Sätzen berechnet, sofern ein Wartungsvertrag besteht.

5 Versand und Gefahrenübergang

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB).

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser es verlangt.

6 Eigentumsvorbehalt

An den Kunden gelieferte Ware bleibt Eigentum der richtercom GmbH & Co. KG, bis alle im Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen der richtercom GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind (Vorbehaltsware). Der Kunde ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er nicht gegenüber der richtercom GmbH & Co. KG in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der richtercom GmbH & Co. KG hinzuweisen und die richtercom GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist die richtercom GmbH & Co. KG berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann die richtercom GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall, so hat die richtercom GmbH & Co. KG das Recht, nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim Kunden abzuholen und zu diesem Zwecke die Räume des Kunden, wo die Vorbehaltsware lagert, zu betreten.

7 Gewährleistung, Haftung

Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.

Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht.

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres Verzuges. In diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden.

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hard- und Software sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 1 Jahr.

8 Sonstiges

8.1 Erfüllungsort

Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Gräfenthal, anderenfalls die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht wird.

8.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Saalfeld, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

8.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

8.4 Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben der Vertrag und die übrigen Bedingungen wirksam.

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